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Ein Solarpanel wird von zwei Personen an einem Balkon aus Holz angebracht.

Energie gewinnen mit eigenem Balkonkraftwerk 

Ein Blick in die jährliche Stromrechnung ist häufig ernüchternd, gerade in der aktuellen Zeit. Doch es gibt einfache und günstige Methoden, um die Kosten zu drücken. Eine dieser Möglichkeiten ist die Inbetriebnahme eines eigenen, kleinen Solarkraftwerkes auf dem Balkon – einem sogenannten Balkonkraftwerk. Was es damit auf sich hat, welche Ersparnisse dadurch möglich sind und welche Förderungen es für eine solche Investition gibt, verraten wir Ihnen hier.
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Kosten und Vorteile eines Balkonkraftwerks

Balkonkraftwerke sind eine immer beliebtere Möglichkeit, um erneuerbare Energie zu nutzen und damit seinen eigenen Strombedarf zu decken. Ein Balkonkraftwerk ist im Grunde genommen ein kleines Solarkraftwerk, das auf einem Balkon oder einer Terrasse installiert wird. Es besteht aus einigen Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. 

Ein großer Vorteil eines Balkonkraftwerks ist, dass es eine umweltfreundliche und kosteneffiziente Alternative zum herkömmlichen Strombezug aus dem Netz darstellt. Denn ein solches Kraftwerk mit der aktuell erlaubten Maximalleistung von 600 Watt inklusive passendem Gestell erhalten Interessierte bereits ab etwa 1.000 Euro. 

Durch die Nutzung von Solarenergie werden CO2-Emissionen eingespart und gleichzeitig können die Stromkosten reduziert werden. Denn mit einer solchen kleinen Solaranlage auf dem Balkon oder Terrasse können sich die Stromkosten um bis zu 200 Euro im Jahr reduzieren. Und da eine solche Anlage über etwa 20 Jahre Strom produziert, lohnt sich eine Anschaffung immer – auch wenn einzelne Bestandteile gegebenenfalls in dieser Zeit ersetzt werden müssen. 

Ein Balkonkraftwerk steht auf dem Geländer eines Balkons in einem modernen Neubau.
Ein Solarpanel wird von zwei Personen an einem Balkon aus Holz angebracht.

Förderungen für Balkonkraftwerke

Explizite bundesweite Förderungen nur für Balkonkraftwerke gibt es derzeit nicht. Allerdings gibt es seit 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen. Davon betroffen sind also auch Balkonkraftwerke. Allein dadurch reduziert sich die Anschaffung um 19 Prozent.  

Daneben besteht die Möglichkeit den Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Förderung kann aber nur dann beantragt werden, wenn gleichzeitig auch Strom ins Stromnetz eingespeist wird. Damit würde aber das Balkonkraftwerk auch zu einer meldepflichtigen Solaranlage werden. Ob die geringe Größe und Leistung einer solche Mini-Solaranlage den bürokratischen Aufwand lohnen, muss aber jede und jeder für sich selbst beantworten. Die Expertinnen und Experten der Kreissparkasse Göppingen beraten Sie dazu gerne.

Die lukrativste Förderung, wenn man so will, ist aber jene, die sich Betreiberinnen und Betreiber eines Balkonkraftwerkes selbst gewähren: die Reduzierung der Stromkosten und gleichzeitig die Abdeckung des eigenen Strombedarfs. Mit einem Balkonkraftwerk kann darüber hinaus jede und jeder selbst einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten.  

Bildnachweis

© Astrid860 / istockphoto.com

© Maryana Serdynska / istockphoto.com

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