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Frühzeitige finanzielle Vorsorge für das Studium der Kinder 

Langsam ist es soweit: Ihr Kind hat den ersten Abschluss in der Tasche und steht kurz vor dem (Fach-)Abitur. Bald schon entscheidet es sich für seinen Traumberuf, bei dem es nicht an finanziellen Hürden scheitern sollte. Wenn ein Studium für den Berufswunsch Ihres Kindes nötig ist, haben Sie viele Möglichkeiten es bei der Finanzierung zu unterstützen. prisma zeigt, wie Sie unter anderem auch mit der Hilfe der Kreissparkasse Göppingen die Weichen für die Zukunft Ihres Kindes stellen können.
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Ihr Kind mit der Finanzierung nicht alleine lassen

Klar, spätestens nach Erlangen der (Fach-)Hochschulreife steht Ihr Kind zum größten Teil auf den eigenen Beinen und sollte auch von sich aus anfangen, selbstständiger zu werden. Dennoch sind viele Berufswege mit erheblichen Kosten verbunden, die Ihr Kind ohne Erspartes und ohne Ihre Unterstützung nicht einfach mal so bewältigen kann. Seien es Studiengebühren, Lebenserhaltungskosten oder die Miete für die erste eigene Wohnung. Denn Fakt ist: Das allein ohne erstes eigenes Einkommen zu stemmen, ist für Ihr Kind eine Mammutaufgabe, weshalb die allermeisten Studierenden in den ersten Jahren zumindest teilweise auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sein dürften. Mit der Beratung der Kreissparkasse Göppingen und den Tipps von prisma in diesem Artikel, können Sie Ihrem Kind schonmal die ersten Sorgen über die Zukunft nehmen.  

Eltern und Nebenjobs bleiben die wichtigsten Finanzquellen für Studierende

Abgesehen davon, dass Sie Ihrem Kind die bestmögliche Ausbildung ermöglichen wollen, sind Sie dem Gesetz nach auch teilweise dazu verpflichtet. Während der ersten eigenen Ausbildung oder dem Studium sind Sie unterhaltspflichtig, erhalten für den Lebensunterhalt Ihres Kindes auch Kindergeld und Steuerfreibeträge. Lebt Ihr Kind bei Ausbildungs- oder Studienbeginn in einer eigenen Wohnung, richtet sich der zu zahlende monatliche Betrag häufig nach der Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf. In der Praxis sind die hier aufgelisteten Beträge je nach Einkommen der Eltern aber nicht immer finanziell zu stemmen. Deswegen und natürlich auch aus Wohlwollen der eigenen Eltern gegenüber, entscheiden sich Studierende meist für eine Kombination mehrerer Finanzierungsmöglichkeiten, um die Eltern nicht zu belasten. An dieser Stelle wird meist ein Nebenjob in Erwägung gezogen. Vom Kellnern im Restaurant, bis zum Bedienen von Kundinnen und Kunden an der Kasse oder dem Anbieten von Nachhilfestunden in den Lieblingsfächern sind dabei der Kreativität bei der Jobsuche keine Grenzen gesetzt. prisma empfiehlt, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten des Kindes in Sachen Nebenjob auseinanderzusetzen. Auch das gemeinsame Suchen und Bewerben für einen Nebenjob mit dem Kind entschärft die Konfliktpotenziale bei der Finanzierung des Studiums. 

Mit Sparbüchern mehr Sicherheit geben

Das Anlegen von Sparbüchern oder das Einzahlen in einen Sparbrief für Kinder sollte möglichst frühzeitig begonnen werden. Je früher Eltern damit starten, desto mehr Zeit haben sie, um genug Kapital aufzubauen. Sparbücher bieten vor allem im Vergleich zu risikoreicheren Anlageformen eine höhere Sicherheit. Das angelegte Kapital ist in der Regel jederzeit verfügbar, was wichtig sein kann, wenn kurzfristig finanzielle Mittel für Bildungsausgaben benötigt werden. Beispielsweise dann, wenn während des Studiums der Laptop den Geist aufgibt oder teurere Lektüren angeschafft werden müssen. Und: Obwohl die Zinssätze auf Sparbücher oft niedriger sind als bei anderen Anlageoptionen, können sie sich dennoch rentieren. Die Beraterinnen und Berater der Kreissparkasse Göppingen helfen Ihnen gerne dabei, ein Sparbuch anzulegen. 

Ziehen Sie auch Stipendien in Betracht

Stipendien sind eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Last des Studiums zu erleichtern und sie stehen deutlich mehr Studierenden zur Verfügung, als Sie vermutlich annehmen. Es wird beispielsweise unter diesen verschiedenen Stipendien unterschieden: 

  • Leistungsstipendien: 

Diese Stipendien werden aufgrund herausragender akademischer Leistungen vergeben. Studierende mit überdurchschnittlichem Notendurchschnitt und beeindruckenden schulischen Erfolgen können sich für Leistungsstipendien bewerben. Beispiele hierfür sind Stipendien von Universitäten, privaten Organisationen oder gemeinnützigen Einrichtungen. 

  • Bedarfsstipendien: 

Bedarfsstipendien richten sich an Studierende, deren finanzielle Situation eine Hürde für ihre akademische Laufbahn darstellt. Diese Stipendien berücksichtigen das Einkommen der Familie und helfen, die Studienkosten zu decken. Verschiedene Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und staatliche Institutionen bieten Bedarfsstipendien an. 

  • Sportstipendien: 

Athletisch begabte Studierende haben die Möglichkeit Sportstipendien zu erhalten. Universitäten und Colleges vergeben diese Stipendien an talentierte Sportler, um ihre akademische und sportliche Laufbahn zu unterstützen. 

Um ein Stipendium zu erhalten, müssen sich Studierende in der Regel aktiv bei den Anbieterinnen und Anbietern bewerben. Sie können Ihrem Kind bei der richtigen und vor allem rechtzeitigen Bewerbung unter die Arme greifen. 

Nur die Hälfte zurückzahlen: Ist Ihr Kind BAföG-berechtigt?

BAföG ist ein bekanntes wie auch häufig kritisiertes Mittel, um das Studium des Kindes zu finanzieren. Der große Vorteil ist, dass Ihr Kind nach Ende des Studiums nur die Hälfte des ausgezahlten Betrages zurückzahlen muss und das Darlehen außerdem zinsfrei ist. In der Kritik steht aber häufig, dass die Anforderungen, um BAföG zu bekommen, schon bei einem leicht überdurchschnittlichen Einkommen der Eltern nicht mehr erfüllt sind. Die Folge: Die Zahl der BAföG-Geförderten sinkt jährlich stetig. Je nach Ihrem Einkommen hat Ihr Kind also mehr oder weniger gute Chancen, BAföG zu erhalten. Auch bei diesem Antrag können Sie Ihrem Kind wieder zur Seite stehen und gemeinsam einen Versuch starten. Der Antrag ist einfach online erstellbar. 

Hilfe von Ihrer Kreissparkasse: Studienkredit mit Zinsen

Kommt auch das BAföG für Ihr Kind nicht in Frage, wird es auf einen Studienkredit der KfW oder der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts zurückgreifen müssen. Für diesen Kredit braucht Ihr Kind keine Sicherheiten oder ein bestimmtes Einkommen von Ihnen oder sich selbst nachzuweisen. Der große Nachteil ist, dass der volle Betrag zurückgezahlt werden muss und Zinsen erhoben werden. Um Schulden abzuwenden, ist die Rückzahlung aber zumindest in den meisten Fällen flexibel geregelt. Zu den möglichen Studienkrediten werden Sie auch bei Ihrer Kreissparkasse Göppingen beraten. 

Fazit: Ganz ohne Sie geht es nicht

Mit einem Sparbuch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei der Finanzierung seines Studiums zu unterstützen. Weitere Chancen bieten Ihnen BAföG und Studienkredite, gegebenenfalls kommen für Ihr Kind auch Stipendien infrage. In jedem Fall: Beginnen Sie frühzeitig damit, mit Ihrem Kind die entsprechenden Möglichkeiten zu überprüfen, damit es während seiner Ausbildung oder seines Studiums finanziell stets auf sicheren Beinen steht.

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