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Ein Holzhäuschen und ein Prozentzeichen balancieren auf einer Holzkugel

Staatliche Zuschüsse: Energieeffizient Leben mit BAFA-Förderungen

Sie möchten Ihr Wohnhaus energieeffizient machen? Dann ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für Sie. Darüber hinaus fördert die BAFA auch die E-Mobilität sowie E-Lastenfahrräder. Wir verraten Ihnen, was Sie alles über die BAFA-Förderungen wissen müssen.
Inhalt & Quicklinks

BEG-Förderung: Das effiziente Gebäude

Wenn von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Rede ist, ist die energetische Gebäudeförderung des Bundes gemeint. Die Förderung ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:

  • BEG – Wohngebäude (BEG WG): Hierunter fallen sowohl Neubau eines als auch Sanierungen zu einem Effizienzhaus.
  • BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG): Auch hierunter fallen Neubau sowie Sanierungen zu einem Effizienzhaus, nur dass Sie in diesem Fall nicht in so einem Gebäude wohnen dürfen.
  • BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Hierzu zählen unter anderem Dämmung der Außenwände, Einbau von Smart-Home-Komponenten, Einbau von Wärmepumpen und Vieles mehr.

Von diesen Programmen ist lediglich die Zuschussvariante des BEG EM in der BAFA angesiedelt. Die BEG EM als Kreditvariante sowie die beiden anderen Programme werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben. Sie können die Förderungen jedoch kombinieren, also einen BAFA-Zuschuss und einen KfW-Kredit für Ihre Einzelmaßnahme beantragen.

Ein Holzhäuschen, an dessen Seite ein rotes Herz gelehnt ist
Eine Frau hält ein Tablet in der Hand, mit der sie die smarten Komponenten ihres Haus steuert

BEG EM-Förderung im Detail

Ziel der BEG EM ist es Anreize zu schaffen, damit Menschen ihre Immobilien energieeffizient sanieren, etwa durch die Nutzung von erneuerbaren Energien. Gleichzeitig sollen damit die CO2-Emissionen des deutschen Gebäudesektors gesenkt werden.

BEG EM als Zuschussvariante

Bei der im BAFA angesiedelten Zuschussvariante werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

Allerdings gibt es Mindestinvestitionskosten, die Sie tätigen müssen. Wie hoch diese Investition ist, hängt von der Einzelmaßnahme ab: Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie bei Anlagen zur Wärmeerzeugung müssen Sie mindestens 2.000 Euro investieren. Bei Maßnahmen, die lediglich der Heizungsoptimierung dienen, liegt die Mindestgrenze bei 300 Euro.

Einzelmaßnahme
Zuschusshöhe
Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Außenwände, Erneuerung von Türen…)
20 Prozent
Anlagentechnik, außer Heizungen (z.B. Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung…)
20 Prozent
Erneuerbare Energien für Heizungen (z.B. Wärmepumpe, Solarthermieanlagen…)
20 bis 45 Prozent
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. Austausch von Heizungspumpen…)
20 Prozent
Fachplanung und Baubegleitung in Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme
Bis zu 50 Prozent
BEG EM: Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Jede Wohnungseigentumsgemeinschaft und jede Privatperson kann einen Antrag für einen solchen Zuschuss stellen. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. 

Die zwei offensichtlichsten Gründe sind zum einen, dass die Einzelmaßname in Deutschland durchgeführt werden muss. Zum anderen, dass die Maßnahme auch tatsächlich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert.

Wenn Sie einen Zuschuss im Rahmen des BEG EM bekommen, dann müssen Sie zehn Jahre lang warten, um eine neue Förderung für die geförderte Einzelmaßnahme zu erhalten. Angenommen Sie haben durch die BEG EM-Förderung Ihre Türen erneuert, dürfen Sie erst zehn Jahre später diese mit besseren Türen austauschen.

Eine Hand hält die Silhouette eines grünen Häuschens, deren eines Ende auf den Energieeffizienzklassen steht
Eine Frau mit einem Helm auf dem Kopf und einer Leuchtweste an inspiziert die Elektronik an einer Hauswand
So stellen Sie den Antrag für eine BEG EM-Förderung

Damit Sie die Förderung bekommen, müssen Sie den Antrag vor der tatsächlichen Umsetzung der Einzelmaßnahme stellen. Ihre Maßnahme wird aber nur dann gefördert, wenn Sie auch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihrem Vorhaben einbinden. Davon ausgeschlossen sind lediglich die Maßnahmen zur Wärmeerzeugung sowie zur Heizungsoptimierung.

Den Antrag für eine Einzelmaßname können Sie online beim entsprechenden Programm der BAFA stellen. Den Zuschuss erhalten Sie aber erst nach der Umsetzung der Einzelmaßnahme.

BAFA-Förderung von
E-Lastenfahrräder

Wenn Sie unternehmerisch tätig, in einem Verein oder Verband aktiv oder in einer Kommune oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig sind, dann könnten Sie die Anschaffung eines E-Lastenfahrrades anstoßen. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Privatpersonen.

Gefördert wird der Kauf des E-Lastenfahrrades. Dieses darf maximal 25 Stundenkilometer schnell fahren. Außerdem müssen sie eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Und es müssen damit auch tatsächlich Lasten transportiert werden. Also der Kauf eines E-Lastenfahrrads allein für den Arbeitsweg ist nicht zulässig.

Gefördert werden 25 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 2.500 Euro. Der Kauf auf Raten ist möglich, Leasing jedoch nicht. Den Antrag für die Förderung können Sie online bei der BAFA stellen.

Ein Mann radelt mit einem Lastenfahrrad, das mit Paketen beladen ist, auf der Straße
Eine Frau schließt ihr weißes Elektroauto ab, das an einer Ladesäule hängt

BAFA-Förderung für E-Fahrzeuge

Wenn Sie sich ein E-Auto kaufen wollen, dann kommen Sie womöglich in den Genuss einer BAFA-Förderung, dem sogenannten Umweltbonus. Ob Sie diesen bekommen hängt davon ab, welches E-Fahrzeug Sie kaufen. Welche Modelle gefördert werden, können Sie in der Fahrzeugliste der BAFA einsehen. 

Darüber hinaus muss der Neuwagen seit dem 3. Juni 2020 zugelassen sein. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, darf die Erstausstellung nicht vor dem 4. November 2019 erfolgt sein. Die Zweitzulassung muss dann nach dem 3. Juni 2020 eingetragen worden sein.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie das Auto kaufen, wie lange die Leasinglaufzeit ist sowie wie teuer das Fahrzeug ist. Außerdem ist die Höhe davon abhängig, ob es sich um ein reines E-Auto handelt oder ob es ein Hybridfahrzeug ist. In der untenstehenden Tabelle haben wir das für Sie übersichtlich dargestellt.

Umweltbonus auch als Privatperson

Im Unterschied zum E-Lastenfahrrad, erhalten Sie den BAFA-Umweltbonus auch als Privatperson. Das Fahrzeug muss nur auf Sie zugelassen sein. Wenn Sie bis zum 31. Dezember 2021 ein Neufahrzeug kaufen, können Sie auch eine Innovationsprämie erhalten, bei der der Umweltbonus verdoppelt wird. Den Antrag für den Umweltbonus können Sie auch in diesem Fall online bei der BAFA stellen.

Förderung für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
Nettolistenpreis
Unter 40.000 Euro
Über 40.000 Euro
Mindesthaltedauer
Kauf
6.000 Euro
5.000 Euro
6 Monate
Leasinglaufzeit 6-11 Monate
1.500 Euro
1.250 Euro
6 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate
3.000 Euro
2.500 Euro
12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate
6.000 Euro
5.000 Euro
24 Monate
Förderung für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Nettolistenpreis
Unter 40.000 Euro
Über 40.000 Euro
Mindesthaltedauer
Kauf
4.500 Euro
3.750 Euro
6 Monate
Leasinglaufzeit 6-11 Monate
1.125 Euro
937,50 Euro
6 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate
2.250 Euro
1.875 Euro
12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate
4.500 Euro
3.750 Euro
24 Monate

Mit BAFA-Förderungen sparen

Indem Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung der BAFA nutzen, machen Sie nicht nur sich und Ihrem Geldbeutel eine Freude, sondern auch der Umwelt. Insbesondere eine BEG-Förderung ist ideal, wenn Sie ohnehin vorhatten, Ihr Eigenheim energieeffizient zu sanieren.

Gleichzeitig können Sie Ihre Mobilität nachhaltiger gestalten, indem Sie auf ein Elektrofahrzeug wechseln. Im beruflichen Umfeld ist für überschaubare Strecken womöglich auch ein E-Lastenrad eine Option, um Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

Eines steht dabei außer Frage: Durch Förderungen fällt die Entscheidung für mehr Energieeffizienz und Umweltbewusstsein deutlich leichter.

Eine Frau wirft in ein weißes Sparschwein eine Münze rein
Wir beraten Sie gerne

Mehr Informationen erhalten Sie online unter ksk-gp.de, telefonisch unter 07161 603-0 oder in allen Filialen der Kreissparkasse Göppingen.

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