Was leistet eine Versicherung?
Eine Versicherung kann leider nicht verhindern, dass ein Schadensfall auftritt. In der Regel zahlt sie jedoch nach einer eingetretenen Schädigung einen finanziellen Schadensausgleich. Dieser soll je nach versichertem Gegenstand eine Reparatur, einen Ersatz oder eine Neuanschaffung des geschädigten Gutes ermöglichen. Die eigene Immobilie ist häufig das teuerste Gut, das ein Mensch besitzt. Daher ist hier ein umfassender Versicherungsschutz besonders wichtig.
Gebäudeversicherung und Hausratversicherung
Zwei klassische Versicherungsprodukte für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer sind die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Diese greifen in der Regel bei den Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Dabei deckt die Hausratversicherung etwa Sturm- und Hagelschäden an der Wohnungseinrichtung sowie Folgeschäden (etwa nach einer Dachabdeckung) ab. Auch hier gibt es eine Elementarschadendeckung, die für den beschädigten Hausrat zahlt, der z. B. nach einem Starkregen im überschwemmten Keller defekt ist. Das können beispielsweise die Waschmaschine oder Gefriertruhe sein.
Die Gebäudeversicherung greift auch, wenn Dächer durch Sturm oder Hagel beschädigt werden. Versicherungstechnisch gilt eine Windstärke ab acht auf der Beaufort Skala als Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
- Kreissparkasse Göppingen
Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungsprodukten haben, nähere Informationen wünschen oder entsprechende Produkte abschließen möchten, dann wenden Sie sich gerne an:
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Elementarschadenversicherung: „Vollkasko fürs Haus“
Gegen Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser schützt nur die Elementarschadenversicherung. Diese zahlt beispielsweise für die Trocknung des Kellers und die Sanierung der Bodenbeläge. Zu ihrem Namen kommt sie, da sie greift, wenn das Wirken der Natur Schäden verursacht hat, etwa durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck.
Ein Beispiel illustriert die Abgrenzung der Elementarschadenversicherung, kurz Elementarversicherung, gegenüber den anderen genannten Versicherungen: Stürzt während eines Sturms ein Baum auf das Dach, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Läuft aber der Keller aufgrund von plötzlichem Starkregen voll, kommt die Versicherung gerade bei älteren Verträgen für diesen Schaden nicht auf. Denn Überschwemmungen zählen zu den Elementarschäden und müssen entsprechend zusätzlich versichert werden. Die Hausratversicherung wiederum greift zumeist dann, wenn bewegliche Einrichtungsgegenstände, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, zu Schaden kommen.
Sonderfall Rohbau
Solange ein Haus noch nicht fertiggestellt ist, gibt es keine Wohngebäudeversicherung. Doch Rohbauten sind besonders bei Sturm gefährdet. Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet, deckt die sogenannte Bauleistungsversicherung ab. Dazu zählen auch zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie alle notwendigen Handwerkerleistungen. Gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion schützt eine Feuer-Rohbauversicherung. Banken, die Kredite zum Wohnbau vergeben, verlangen in der Regel eine solche Versicherung. In der Gebäudeversicherung ist der Feuer-Rohbauschutz bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes in der Regel enthalten. Nach Bezug greift dann der umfassende Schutz der Police.
Zusätzliche Services der SV SparkassenVersicherung
Die SparkassenVersicherung leistet mehr als finanzielle Kompensation: So hilft Ihnen bei Schäden am Dach auf Wunsch ein Betrieb des SV Dachdeckernetzwerkes. Dadurch profitieren Sie von einer beschleunigten Abwicklung. Bei Überschwemmungen hilft Ihnen das SV Dienstleisternetzwerk für Wasserschäden. Dafür meldet sich eine spezialisierte Fachfirma zur Beseitigung des Wasserschadens bei Ihnen. Diese übernimmt auch die Dokumentation des Schadenumfangs und bespricht die erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen. So entfernt sie beispielsweise zerstörte Bodenbeläge, beseitigt Schlamm oder baut Trocknungsapparaturen auf.
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