Was ist zu tun?
Am besten, man klickt einfach auf den Hinweis. Wer das pushTAN-Verfahren nutzt, wird nun direkt in die pushTAN-App weitergeleitet. Die Gerätekennung wird wie eine Überweisung freigegeben. Ein Wisch – fertig!
Beim Freigabeverfahren chipTAN erscheint für die Freigabe der bekannte QR-Code, der mit dem TAN-Generator gescannt wird. Auch hier ist das Vorgehen wie bei einer Überweisung – die TAN einfach in das vorgesehene Feld eingeben und schon ist das genutzte Gerät gespeichert.
Sofort handeln oder noch etwas abwarten
Man kann aber auch ein bisschen abwarten. Bis 23. September erscheint der Hinweis bei jedem Aufrufen der App Sparkasse. Danach wird die Gerätekennung dann für alle Nutzerinnen und Nutzer Pflicht. Konkret bedeutet das: Die Konten sich lassen sich dann nicht mehr aktualisieren. Aus gutem Grund: Die Gerätekennung ist einfach eine clevere Sicherheitsvorkehrung, die dafür sorgt, dass Mobile-Banking noch sicherer wird.
Kein Hexenwerk: Ein Gerät abmelden
Übrigens: Ebenso leicht, wie Sie Ihr Gerät anmelden, können Sie es auch abmelden – zum Beispiel, wenn Sie sich ein neues Smartphone kaufen. Dazu rufen Sie „Einstellungen“ im Online-Banking auf und wählen im Themenfeld „Sicherheit & TAN-Verfahren“ den Menüpunkt „Geräte verwalten“. Hier löschen Sie das Gerät einfach – damit ist die Sache erledigt. Beim Installieren der App Sparkasse auf Ihrem neuen Gerät werden Sie dann wieder automatisch aufgefordert, die Gerätekennung zu aktivieren. Falls Sie unsicher sind, wie das geht: Unter www.ksk-gp.de/geraeteerkennung finden Sie eine einfache Anleitung.
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Titelbild: Adobe Stock 519797789
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