Sehen Sie Taschengeld nicht als Belohnung oder Bestrafung
Fehler Nummer eins, den Eltern beim Thema Taschengeld begehen, ist dass sie dessen Vergabe häufig an Bedingungen knüpfen, die das Kind erfüllen soll. Werden Hausaufgaben nicht erledigt oder Arbeiten im Haushalt nicht ausreichend bewerkstelligt, senken sie den Betrag meist als eine Form der Erziehung. Umgekehrt wird bei besonders guten Noten oder gutem Benehmen der Betrag erhöht oder sogar häufiger ausgezahlt. Taschengeld sollte aber nicht als pädagogisches Mittel verstanden werden, sondern als eine Maßnahme, die das Kind frühzeitig auf den Umgang mit Geld im Erwachsenenalter vorbereitet.
Ihr Kind sollte also nicht wie in einem Arbeitsverhältnis vorab Leistungen erfüllen müssen, um wichtige Verhaltensweisen für die Zukunft zu lernen. Die Taschengeld-Vergabe soll dem Kind nämlich zum einen ein erstes Gefühl von Geld vermitteln und zum anderen ihm beibringen, die für sich richtigen Entscheidungen zu treffen. Weil Ihr Kind nur eine begrenzte Menge an Taschengeld pro Woche oder Monat zur Verfügung hat, lernt es, Prioritäten zu setzen: Sollen es die neusten Schuhe sein, die alle in der Klasse tragen, oder spare ich lieber auf ein neues Fahrrad, von dem ich langfristig mehr habe? Ihr Kind lernt so, dass es nicht alles sofort haben kann und dass es sich lohnt, für seine Wünsche auch mal Verzicht zu üben und zu sparen.
Regelmäßig und unaufgefordert auszahlen
Damit die Taschengeld-Vergabe ihren Zweck erfüllt und konfliktfrei funktioniert, ist es wichtig, dass Sie es regelmäßig und zum selben Zeitpunkt aushändigen. Muss Ihr Kind Sie immer wieder an sein Taschengeld erinnern oder sogar darum betteln, fördert das seine Abhängigkeit zum Geld. Für seinen Umgang mit Geld im Erwachsenenalter ist das eher kontraproduktiv und sollte daher vermieden werden.
Natürlich schaffen es Eltern in Ihrem Berufsalltag nicht immer an das Taschengeld zu denken. Abhilfe kann hier ein eigens für das Kind eingerichtete Girokonto schaffen, auf das Sie zu einem festen Zeitpunkt via Dauerauftrag einzahlen können. Daraus ergeben sich gleich drei Vorteile: Sie vergessen die Auszahlung nicht mehr, Ihr Kind muss Sie nicht um das Taschengeld bitten und es werden seitens des Kindes weniger unnötige Spielsachen gekauft, wenn es vorab Geld abheben muss.
Fehlkäufe ansprechen aber nicht kritisieren
Betrachten Sie Fehlkäufe wie Süßigkeiten oder Fußballsammelkarten eher als Lernprozess und kritisieren Sie Ihr Kind nicht dafür. In persönlichen Gesprächen können Sie mit Ihrem Kind herausfinden, wie es zu dem Fehlkauf gekommen ist und es so bei der zukünftigen Entscheidungsfindung unterstützen. Wirklich bedenkliche Waren werden von Kindern ohnehin selten gekauft. Der Kinder-Medien-Monitor von 2018 fand heraus, dass Vier- bis Dreizehnjährige ihr Geld vor allem für Süßigkeiten, Essen, Zeitschriften oder eben für die begehrten Fußballsammelkarten ausgeben.
Vorsicht ist aber bei Videospielen und Smartphone-Apps geboten, die sogenannte “In-Game-” oder “In-App”-Käufe anbieten. Hierbei erwirbt das Kind meist mit wenigen Klicken diverse kostenpflichtige Erweiterungen im Videospiel, meist in Form von neuen Fähigkeiten, Charakteren oder Gegenständen, die es im Spiel voranbringen. Achten Sie darauf, welche Spiele Ihr Kind auf der Konsole oder dem Handy spielt, und ob dort Käufe abgeschlossen werden können. Klären Sie Ihr Kind diesbezüglich auf. Unter Umständen muss der Erwerb einzelner In-App- oder In-Game-Käufe nicht ganz verboten, aber zumindest beobachtet werden.
Im Grundschulalter anfangen und solange wie nötig
Kommen wir nun zur Frage, ab wann ein Kind Taschengeld bekommen sollte. Expertinnen und Experten sind sich weitestgehend einig, dass die Vergabe von wenigen Euro pro Woche bereits im Alter von 4 Jahren beginnen kann – auf jeden Fall aber im Grundschulalter. In dieser Zeit empfiehlt es sich, dem Kind sein Taschengeld pro Woche anstatt pro Monat auszuzahlen, da sich diese Altersgruppe noch schwer dabei tut, langfristiger zu planen.
Wie lange Taschengeld ausgezahlt werden sollte, hängt davon ab, ob Ihr Kind noch zuhause wohnt und keine eigenen Einkünfte hat. Ist das der Fall, bleibt es sinnvoll, das Kind bestmöglich mit einem monatlichen, angemessenen Betrag zu unterstützen.
Wie hoch der Betrag sein sollte, hängt vom Alter ab
Wer sich unschlüssig darüber ist wie viel Taschengeld je nach Alter des Kindes angemessen ist, kann sich an der Tabelle des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) orientieren, die regelmäßig erneuert wird. Die Sparkasse selbst hat deren Angaben um die derzeitigen Inflationsbedingungen ergänzt:
Alter | Betrag |
Unter 6 | 0,50 bis 1 Euro pro Woche |
6 | 1 bis 1,50 Euro pro Woche |
7 | 1,50 bis 2 Euro pro Woche |
8 | 2 bis 2,50 Euro pro Woche |
9 | 2,50 bis 3 Euro pro Woche |
10 | 17,5 bis 20 Euro pro Monat |
11 | 20 bis 23 Euro pro Monat |
12 | 23 bis 25,50 Euro pro Monat |
13 | 25,50 bis 28,50 Euro pro Monat |
14 | 28,50 bis 34 Euro pro Monat |
15 | 34 bis 43 Euro pro Monat |
16 | 43 bis 52 Euro pro Monat * |
17 | 52 bis 70 Euro pro Monat * |
18 und älter | 70 bis 89 Euro pro Monat * |
* Diese Empfehlung gilt für Jugendliche und junge Erwachsene, die wirtschaftlich noch komplett abhängig von ihren Eltern sind (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler) und bei ihnen wohnen.
Quelle: Deutsches Jugendinstitut, ergänzt um Inflationsausgleich seit 2020 (Berechnung der Sparkasse)
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