Allgemeine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Steigende Energiepreise und die hohe Inflation zehren am Ersparten. Um dem entgegenzutreten, hat der Bundestag einige Entlastungen beschlossen. Da die kalte Progression, also die erhöhte steuerliche Belastung, wenn man durch eine Lohnerhöhung in einen höheren Steuertarif rutscht, durch die hohe Inflation immer mehr Menschen trifft, soll diese durch Steuererleichterungen ausgeglichen werden. Außerdem wird der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht, um das Existenzminimum weiterhin steuerfrei zu stellen. 2024 soll der Freibetrag dann auf 11.604 Euro steigen.
Auch der Sparfreibetrag wird erhöht. Dieser fällt an, wenn jemand etwa in Wertpapiere Geld anlegt. Dieser Freibetrag steigt für Singles von 801 auf 1.000 Euro und für Ehepaare von 1.602 auf 2.000 Euro. Das heißt, dass bis zum Erreichen dieses Freibetrags keine Einkommenssteuer auf Zinsen oder Dividenden gezahlt werden muss.
Auch für Menschen mit höheren Einkommen gibt es eine Entlastung. Denn der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift dieses Jahr erst ab einem Einkommen von 62.827 Euro. Bisher wurde dieser Steuersatz ab einem Einkommen von 58.597 Euro fällig. Im kommenden Jahr 2024 soll der Wert dann sogar auf 66.779 Euro steigen.
Bis zum 31. März 2023 gilt außerdem weiterhin die gesenkte Mehrwertsteuer für Gas. Diese beträgt seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr 19 sondern sieben Prozent. Dadurch soll die finanzielle Belastung abgefedert werden.
Steuerentlastungen für Familien
Insbesondere Familien spüren die Preissteigerungen. Denn sie müssen nicht nur sich, sondern auch die eigenen Kinder ernähren, kaputte Kleidung ersetzen, die Kita-Gebühr und den Musik- oder Sportunterricht bezahlen oder Kleinigkeiten wie Buntstifte oder ein Geschenk für den nächsten Kindergeburtstag kaufen, zu dem das Kind eingeladen ist.
Mit dem neuen Steuerpaket, das der Bundestag Ende letzten Jahres beschlossen hat, gibt es für Familien 1.000 Euro oder noch mehr Entlastung im Jahr. Alleinerziehende mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.000 Euro erhalten beispielsweise eine Entlastung von 372 Euro und bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro eine Entlastung von 513 Euro. Je mehr jemand verdient, umso höher fällt die steuerliche Entlastung aus.
Familien müssen genau hinschauen, mit welcher Entlastung sie rechnen können. Eine Familie mit zwei Kindern, wo die Eltern gemeinsam veranlagen und beide je 2.000 Euro brutto im Monat verdienen, beläuft sich die Entlastung auf etwa 1.100 Euro. Und auch hier gilt: je höher die Einkommen, umso mehr Entlastung ist drinnen.
Außerdem gibt es ab 2023 mehr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gab es bisher 219 Euro im Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind gab es 250 Euro. Jetzt im neuen Jahr wird es für jedes Kind 250 Euro geben. Gleichzeitigt steigt der Kinderfreibetrag von derzeit 2.810 Euro auf 3.012 Euro.
Weitere Steuerentlastungen für das Jahr 2023
Darüber hinaus sieht das Entlastungspaket noch weitere Punkte vor. So werden ab 2023 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe in der Steuererklärung berücksichtigt. Das betrifft auch Beiträge für zum Beispiel eine Rürup-Rente.
Außerdem wird die Homeoffice-Pauschale ausgeweitet. Die Höhe wird von fünf auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag erhöht. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstatt wie bisher nur 600 Euro ab dem neuen Jahr 1.260 Euro steuerlich absetzen.
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